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Nachrichten.fr · 11.06.2026

Yannick Barella nach schweren Vorwürfen angeklagt – neue Wendung im Fall Lyhanna

Der Fall Lyhanna sorgt weiterhin für neue juristische Entwicklungen. Nun steht Yannick Barella, der Bruder von Jérôme Barella, der als Hauptverdächtiger im Zusammenhang mit dem Verschwinden und dem Tod der jungen Lyhanna im Département Gers gilt, selbst im Fokus der Justiz. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer schwerwiegender Vorwürfe, die von zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen erhoben wurden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Auch wurde Yannick Barella im Rahmen einer Untersuchung zu mutmaßlichen Straftaten angehört, die sich über einen Zeitraum von rund zehn Jahren erstrecken sollen. Im Raum stehen Vorwürfe wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen über 15 Jahren, Vergewaltigung innerhalb einer Partnerschaft sowie Freiheitsberaubung und wiederholter Todesdrohungen gegenüber einer Partnerin.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Aussage einer ehemaligen Lebensgefährtin. Sie schildert, während der gemeinsamen Beziehung wiederholt Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein. Den vorliegenden Informationen zufolge war sie zum Zeitpunkt der ersten mutmaßlichen Taten 17 Jahre alt. Bemerkenswert: Die Strafanzeige erfolgte bereits im Jahr 2024 und damit lange bevor die Affäre um Lyhanna landesweit Schlagzeilen machte und die Familie Barella ins Zentrum des öffentlichen Interesses rückte.

Die Ermittler nahmen darüber hinaus einen weiteren Vorgang in den Blick, der bereits auf das Jahr 2018 zurückgeht. Dabei handelt es sich um Hinweise einer zweiten ehemaligen Partnerin. Über die genauen Inhalte dieses Verfahrens äußerten sich die Behörden bislang nicht öffentlich. Seine Existenz spielte jedoch offenbar eine Rolle bei der Entscheidung, die Untersuchungen gegen Yannick Barella erneut und mit größerer Intensität aufzunehmen.

Nach Ablauf der polizeilichen Gewahrsamsphase entschieden die zuständigen Untersuchungsrichter, Yannick Barella formell anzuklagen. Eine solche Anklage bedeutet im französischen Rechtssystem, dass nach Auffassung der Justiz ausreichende belastende Indizien vorliegen, um die Ermittlungen weiterzuführen. Zugleich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Ob die Vorwürfe Bestand haben, muss die laufende Untersuchung klären. Erst ein mögliches Gerichtsverfahren könnte über eine strafrechtliche Verantwortung entscheiden.

Die neue Entwicklung fällt in eine Phase besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit. Seit der Entdeckung der Leiche von Lyhanna und der Anklage gegen Jérôme Barella wegen Entführung, Freiheitsberaubung und Mordes an einer Minderjährigen beschäftigen zahlreiche Fragen die französische Öffentlichkeit. Dabei geht es auch um frühere Anzeigen und Hinweise, die mehrere Personen aus dem familiären Umfeld betreffen sollen.

Politische Vertreter fordern inzwischen eine umfassende Überprüfung älterer Verfahren, insbesondere dann, wenn Minderjährige betroffen waren. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob frühere Warnsignale ausreichend ernst genommen wurden oder ob Versäumnisse bei den zuständigen Stellen vorlagen.

Für die Ermittlungsbehörden beginnt nun eine neue, entscheidende Phase. Die Untersuchungsrichter müssen die Aussagen, Beweismittel und bisherigen Erkenntnisse sorgfältig auswerten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die erhobenen Vorwürfe vor Gericht Bestand haben oder nicht.

Von Daniel Ivers