Paris – 21.07.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Montag, 20. Juli 2026, den Kompromisstext zum Notgesetz für den Schutz und die landwirtschaftliche Souveränität verabschiedet. Im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung steht eine Regelung, die unter engen Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausnahmen vom nationalen Verbot zweier Insektizide ermöglichen soll: Acetamiprid und Flupyradifuron.
Die Debatte betrifft nicht eine sofortige allgemeine Wiederzulassung. Nach dem vorliegenden parlamentarischen Text sollen Ausnahmen nur per Dekret möglich sein und zusätzlich eine europarechtliche Zulassung oder eine Genehmigung nach den einschlägigen EU-Regeln voraussetzen. Vorgesehen sind zudem Stellungnahmen der französischen Gesundheits- und Umweltbehörde ANSES sowie eines parlamentarisch besetzten Kontrollgremiums.
Als Bedingungen nennt der Text insbesondere eine nachgewiesene technische Ausweglosigkeit in betroffenen Kulturen, das Fehlen oder die offensichtliche Unzulänglichkeit alternativer Mittel und einen Forschungsplan für Ersatzlösungen. Außerdem sollen die bestmöglichen Verfahren gegen Abdrift eingesetzt werden. Die Ausnahme darf nach der gesetzlichen Vorgabe keine erheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit auslösen und die Umwelt nicht schwer und irreversibel schädigen.
Acetamiprid gehört zu den Neonicotinoiden. Flupyradifuron gehört chemisch nicht zu dieser Gruppe, wirkt jedoch nach vergleichbarem Prinzip auf das Nervensystem von Insekten. Frankreich hat die Anwendung von Neonicotinoiden und Wirkstoffen mit ähnlicher Wirkungsweise national untersagt. Acetamiprid ist auf EU-Ebene dagegen weiterhin genehmigt. Genau dieser Unterschied zwischen französischen und europäischen Regeln steht im Zentrum des Streits.
Befürworter der Ausnahme verweisen auf den Schutz bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugungen vor Schädlingsbefall und auf Wettbewerbsnachteile französischer Betriebe gegenüber Produzenten in anderen EU-Staaten. Nach Berichten aus der Agrarbranche könnten insbesondere Rüben-, Obst- und Haselnusskulturen von den vorgesehenen Sonderregelungen betroffen sein. Eine Anwendung wäre jedoch nicht allein durch das Gesetz erlaubt, sondern von weiteren behördlichen Entscheidungen abhängig.
Kritiker warnen vor möglichen Folgen für Bestäuber, andere Insekten und die Umwelt. Der Conseil d'Etat hatte bei früheren Verfahren die von französischen Behörden angeführten Hinweise auf Risiken von Acetamiprid für Bestäuber sowie auf neurotoxische, entwicklungsbezogene und hormonelle Wirkungen dokumentiert. Der parlamentarische Wissenschaftsausschuss OPECST hatte im April ebenfalls auf offene Umwelt- und Gesundheitsfragen hingewiesen und mehr Forschung zu Alternativen gefordert.
Die Abstimmung der Nationalversammlung beendet das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig. Der Senat sollte den geänderten Text am Dienstag, 21. Juli 2026, ebenfalls behandeln. Erst nach dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens, einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung und der Verkündung kann das Gesetz in Kraft treten. Für die umstrittenen Insektizide wären darüber hinaus konkrete Ausnahmeregelungen und fachliche Bewertungen erforderlich.
Quellen
- Nationalversammlung: Gesetzgebungsdossier zum Agrar-Notgesetz
- Senat: Gesetzestext und Ausnahmeregelung für Acetamiprid und Flupyradifuron
- Conseil d'Etat: Entscheidung zu Risiken und nationalem Verbot
- OPECST: Parlamentsprotokoll zu Umwelt- und Gesundheitsfragen von Acetamiprid