Paris – 03.07.2026: Am Dienstag, 7. Juli 2026, verkündet die Cour d'appel de Paris ihr Urteil im Berufungsverfahren zur Affäre um die Beschäftigung von Assistenten der Europaabgeordneten des früheren Front National, heute Rassemblement National (RN). Im Mittelpunkt steht, ob die erstinstanzlich verhängten Strafen – darunter eine mehrjährige Inéligibilité – Bestand haben. Für Marine Le Pen ginge es damit unmittelbar um die Frage, ob sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten darf.
Rechtlich sind zwei Punkte entscheidend: Bestätigt das Berufungsgericht sowohl Schuldspruch als auch die Zusatzmaßnahme der Wahlunfähigkeit, und ordnet es zugleich deren Vollstreckung an, könnte Le Pen faktisch vom Rennen ausgeschlossen sein. Offen bleibt, ob ein anschließender Gang zur Cour de cassation aufschiebende Wirkung entfalten würde. In vergleichbaren Fällen hing die praktische Wirkung von Inéligibilitätsfristen davon ab, ob die Vollstreckung sofort greift oder bis zum Abschluss des Rechtsmittelzugs ruht. Juristinnen und Juristen verweisen auf eine uneinheitliche Rechtsprechung bei ergänzenden Strafen und deren Zeitpunkten.
Politisch bereitet der RN mehrere Szenarien vor. Parteichef Jordan Bardella gilt als naheliegender Ersatz, sollte Le Pen nicht kandidieren können. Seit seiner Wahl zum Vorsitzenden 2022 hat er die Partei organisatorisch neu ausgerichtet und in Umfragen ein stabiles Mobilisierungspotenzial erreicht. Für die Strategie des RN wäre ein bestätigtes Verbot eine Zäsur: Die Partei müsste rasch klären, ob Bardella offiziell nominiert wird oder ob ein anderes Ticket mehr Erfolg verspricht. Auch das Timing zählt: Die gesetzlichen Fristen für Unterstützungsunterschriften und die formale Registrierung der Kandidaturen setzen den Parteien enge Planungsfenster.
Für das breitere Parteiensystem hätte das Urteil Signalwirkung. Im bürgerlichen und linken Lager würde eine mögliche Abwesenheit Le Pens die Kalkulationen zur Stichwahlstrategie verändern. Konservative und Zentristen könnten versuchen, Wählerinnen und Wähler aus dem RN-Umfeld anzusprechen, während linke Bündnisse ihrerseits Szenarien ohne die langjährige RN-Spitzenkandidatin durchspielen. Fällt die Inéligibilité hingegen nicht oder wird ihre Vollstreckung ausgesetzt, bliebe Le Pen vorerst im Spiel – mit Auswirkungen auf Koalitionsspekulationen und Wahlkampfrhetorik.
Formell bleibt abzuwarten, wie detailliert das Berufungsgericht die Vollstreckungsfragen adressiert. Möglich sind eine vollständige Bestätigung, Modifikationen bei Strafmaß und Nebenfolgen oder eine teilweise Aufhebung. In jedem Fall wird die am 7. Juli erwartete Entscheidung die Startbedingungen für den Präsidentschaftswahlkampf 2027 neu ordnen – sei es durch einen klaren Pfad für Le Pen oder durch den formellen Übergang zu Bardella als Spitzenkandidat.
Quellen
- Euronews
- Le Monde
- Le Point
- CNEWS