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Daniel Ivers · 06.07.2026

Cédric Jubillar gesteht in Brief an Anwalt die Tötung seiner Frau

Toulouse – 06.07.2026: Cédric Jubillar hat nach Angaben seines Verteidigers Pierre Debuisson in einem schriftlichen Schreiben „Aveux de culpabilité“ formuliert und damit erstmals ausdrücklich die Verantwortung für den Tod seiner Frau Delphine anerkannt. Mehrere französische Medien berichteten am Morgen des 6. Juli darüber und beriefen sich auf Stellungnahmen der beteiligten Anwälte. Offizielle Bestätigungen der Ermittlungsbehörden lagen zunächst nicht vor.

Der Brief, der sich an den Rechtsbeistand richtet, sei nach Darstellung Debuissons detailliert. Konkrete Tatumstände nannte der Anwalt gegenüber der Presse jedoch nicht. Vertreter der Nebenklage, darunter der Anwalt Mourad Battikh, reagierten mit Zurückhaltung. Die Familie verlange, dass die Justiz die Angaben zeitnah und formal aufnehme, mögliche neue Spuren prüfe und offene Punkte – insbesondere zum Verbleib der Leiche – kläre.

Der Fall gehört seit Jahren zu den meistbeachteten Strafverfahren Frankreichs. Die Krankenschwester Delphine Jubillar war in der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 2020 verschwunden. Im Oktober 2025 verurteilte das Schwurgericht in Albi Cédric Jubillar in erster Instanz zu 30 Jahren Haft; er legte Berufung ein. Nach Medienangaben ging das nun bekannt gewordene Geständnis kurz vor dem Berufungsverfahren ein, das weiterhin in der Akte vorgesehen ist.

Juristen weisen darauf hin, dass ein solches Schreiben eines Inhaftierten einer strengen rechtlichen Prüfung unterliegt. Die Ermittlungsrichter müssen Freiwilligkeit und Glaubwürdigkeit bewerten, Zeugen erneut vernehmen und prüfen, ob sich daraus Ermittlungsansätze ergeben – etwa Hinweise auf einen möglichen Auffindeort oder auf Hilfspersonen. Erst eine richterliche Bestätigung und gegebenenfalls ergänzende Ermittlungen könnten die prozessuale Verwertbarkeit sichern. Bis dahin gilt das Schreiben als Verfahrenselement, nicht als abschließende Wahrheit.

Polizei und Staatsanwaltschaft äußern sich bislang zurückhaltend. Nach bisherigen Presseberichten stützen sich die Informationen vor allem auf die Aussagen der beteiligten Anwälte sowie auf Recherchen lokaler Redaktionen in Okzitanien. Für die Hinterbliebenen bedeutet die Nachricht eine ambivalente Zäsur: Sie könnte Klarheit bringen, wirft aber zugleich Fragen nach Ablauf, Motiv und möglichen Mitwissern auf. Anwälte der Zivilparteien kündigten an, weitere Schritte zu prüfen und die Aufnahme der Angaben in die Verfahrensakten zu beantragen.

Das weitere Vorgehen hängt nun vom formellen Umgang der Justiz mit dem Schreiben ab. Entscheidend ist, ob die neuen Elemente den Berufungsprozess inhaltlich verändern – etwa durch Ortsangaben, die zu konkreten Suchmaßnahmen führen könnten. Bis dahin bleibt der Stand: Ein Urteil erster Instanz liegt vor, die Berufung ist anhängig, und das nun behauptete Geständnis wartet auf die Überprüfung durch die zuständigen Gerichte.

Quellen

  • Franceinfo
  • La Dépêche du Midi
  • Le Parisien
  • TF1 Info