Toulouse – 06.07.2026: Cédric Jubillar hat nach Angaben seines Pflichtverteidigers in einem schriftlichen Dokument erstmals die Verantwortung für den Tod seiner Frau Delphine Aussaguel anerkannt. Mehrere regionale und nationale Medien veröffentlichten am Montag entsprechende Aussagen von Anwalt Pierre Debuisson, der den Eingang eines ausführlichen, handschriftlichen Geständnisses bestätigte. Über Details zum Inhalt äußerte er sich nicht. Offizielle Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft lagen zunächst nicht vor.
Der Fall beschäftigt Frankreich seit Dezember 2020, als die damals 33-jährige Krankenpflegerin aus dem Haus des Paares in Cagnac-les-Mines verschwand. Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen wurde die Leiche bis heute nicht gefunden. Im Herbst 2025 verurteilte ein Schwurgericht in Albi den Ehemann wegen Mordes zu 30 Jahren Haft. Die Verteidigung legte Berufung ein; der neue Prozess ist für den 21.09.2026 vor dem Berufungsgericht in Toulouse terminiert.
Nach Berichten von La Dépêche du Midi, Franceinfo, Le Parisien und TF1 Info hat Debuisson das Schriftstück direkt von seinem Mandanten erhalten. Es handelt sich den Angaben zufolge um ein persönliches, längeres Schreiben, das die Schuld einräumt. Unklar bleibt, ob der Brief operative Angaben enthält, die für die Ermittlungen relevant wären, etwa zum Verbleib der sterblichen Überreste oder zu einem möglichen Tatablauf. Diese Punkte gelten seit Beginn des Verfahrens als zentrale Lücken.
Juristisch könnte das Geständnis für den anstehenden Berufungsprozess Gewicht haben. In Frankreich wird in der zweiten Instanz der gesamte Fall neu verhandelt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden prüfen, ob und in welcher Form das Schreiben in die Beweisaufnahme eingeführt werden kann. Auch Fragen nach der Echtheit, Entstehungssituation und Freiwilligkeit des Geständnisses dürften eine Rolle spielen. Bislang gibt es keine Hinweise auf zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an die Mitteilung.
Für die Angehörigen von Delphine Aussaguel ist die Nachricht ein weiterer Einschnitt in einer seit Jahren von Ungewissheit geprägten Angelegenheit. Das Verschwinden ohne Leiche hatte die Suche besonders erschwert und die Beweisführung im ersten Prozess stark auf Indizien gestützt. Beobachter erwarten, dass das Berufungsgericht den neuen Aspekt sorgfältig würdigt, ohne den Grundsatz der Unschuldsvermutung im laufenden Verfahren aus den Augen zu verlieren.
Mit Blick auf den Termin im September bleibt offen, ob das Geständnis zu Verfahrensanträgen führt oder die Strategie der Verteidigung neu justiert. Sicher ist lediglich, dass das Schreiben – sollte es zugelassen werden – die Debatte über Motiv, Tathergang und die bislang ungeklärten Umstände neu ordnen könnte.
Quellen
- Franceinfo
- La Dépêche du Midi
- Le Parisien
- TF1 Info