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Jean-Paul Huber · 08.07.2026

Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen bestätigt Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027

Paris – 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National (RN), ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren zu mutmaßlich fingierten Assistenzverträgen im Europäischen Parlament verurteilt worden. Nach der Urteilsformel bleibt sie für die Präsidentschaftswahl 2027 jedoch wählbar. Am Dienstagabend bestätigte Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 ihre Kandidatur und kündigte zugleich an, die Entscheidung vor dem Kassationsgericht anzufechten.

Nach übereinstimmenden Berichten verhängte das Gericht neben Haftstrafen eine ergänzende Strafe der Unwählbarkeit. Die Richterinnen und Richter stellten zugleich klar, dass die rechtlichen Modalitäten dieser Nebenstrafe eine Teilnahme am Wahlprozess nicht zwingend ausschließen. In Medienberichten ist von 45 Monaten die Rede, teils mit Strafaufschub. Le Pen erklärte, sie wolle nicht mit elektronischer Überwachung Wahlkampf führen, und setzt auf ein pourvoi en cassation. Ein solches Verfahren kann sich über Monate erstrecken und betrifft sowohl Fragen der Vollstreckung als auch die Aussetzung einzelner Nebenfolgen.

Die Reaktionen fallen gespalten aus. In Marseille äußerten Gegner des RN gegenüber lokalen Medien Empörung und sprachen von einem „Gefühl von Ekel und Ungerechtigkeit“. Andere Stimmen verweisen auf die rechtliche Komplexität und betonen, dass endgültige Klarheit erst nach einer Entscheidung der höchsten Gerichte zu erwarten ist. Politisch richtet sich der Blick auf mögliche Mobilisierungseffekte – sowohl im RN-Umfeld als auch bei dessen Kritikern.

Für den RN eröffnet die bestätigte Kandidatur eine frühe Vorwahlphase. Parteiintern wird über die Aufgabenverteilung zwischen Le Pen und dem RN-Präsidenten Jordan Bardella beraten, etwa bei Organisation, Programmarbeit und Kampagnenauftritten. Außerhalb des Lagers stellen Oppositionsparteien die Legitimität der Kandidatur infrage und prüfen parlamentarische Initiativen oder Beschwerden bei zuständigen Instanzen. Beobachter erwarten, dass die juristische Auseinandersetzung den politischen Kalender bis 2027 mitprägt.

Rechtlich bleibt die Lage im Fluss: Ein Kassationsverfahren prüft Rechtsfragen, nicht den Sachverhalt. Sollte das Urteil teilweise aufgehoben werden, wäre eine Neuverhandlung möglich. Unabhängig davon könnten Aspekte der Unwählbarkeit, der Vollstreckung oder einer etwaigen Aussetzung im Lichte des Wahlkalenders erneut vor Gerichten oder Aufsichtsinstanzen verhandelt werden. Damit verbindet sich die Kandidatur Le Pens mit einer anhaltenden Schnittmenge aus Recht und Politik, deren praktische Folgen – von Auflagen im Wahlkampf bis zu terminlichen Kollisionen – erst mit weiteren Entscheidungen greifbar werden.

Quellen

  • Franceinfo