Paris – 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris verkündet an diesem Dienstag ihr Urteil im Berufungsverfahren zur Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten, das Marine Le Pen und den Rassemblement National betrifft. Im Kern geht es um den Vorwurf, EU-Mittel seien zwischen 2004 und 2016 zweckwidrig zum Vorteil der Partei eingesetzt worden. Das erstinstanzliche Urteil vom März 2025 hatte Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen und eine Aberkennung des Wahlrechts mit sofortiger Wirkung vorgesehen. In der Berufungsverhandlung im Februar forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Aberkennung des Wahlrechts sowie vier Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt.
Für die Präsidentschaftswahl 2027 ist juristisch zweierlei entscheidend: die Dauer der Aberkennung und ihre Vollstreckbarkeit. Nach französischem Wahlrecht ist eine Kandidatur ausgeschlossen, wenn eine rechtskräftige Aberkennung des Wahlrechts von mehr als zwei Jahren vollstreckbar ist. Wird die Vollstreckung ganz oder teilweise ausgesetzt, bleibt eine Kandidatur grundsätzlich möglich. Außerdem kann das Gericht die sofortige Vollstreckung anordnen oder aussetzen – diese Frage bestimmt, ob eine Sperre unmittelbar greift oder erst nach Ausschöpfung weiterer Rechtsmittel.
Kommt es zu einer Bestätigung wesentlicher Teile des Schuldspruchs, steht Le Pen der Weg zur Cour de cassation offen. Ein Kassationsverfahren prüft Rechtsfehler, nicht den Sachverhalt, und kann die Vollstreckung hemmen, sofern das Berufungsgericht keine sofortige Wirkung angeordnet hat. In vergleichbaren politisch sensiblen Verfahren hat die Kassationsgerichtsbarkeit signalisiert, zügig zu terminieren; verbindliche Fristen gibt es jedoch nicht. Für die praktische Wählbarkeit spielt daher die Zeitschiene bis zur offiziellen Bewerbungsphase 2027 eine große Rolle.
Politisch hätte eine längere Inéligibilité spürbare Folgen für den Rassemblement National. In der Partei kursieren seit Längerem Szenarien für den Fall eines Ausschlusses Le Pens, in denen Parteichef Jordan Bardella als möglicher Ersatzkandidat genannt wird. Ein solcher Schritt würde die strategische Aufstellung des RN verändern – von der Rollenverteilung in der Kampagne bis zur Programmbindung an die bisherige Spitzenfigur. Auch für die Konkurrenzparteien wäre ein sofort wirksames Urteil ein Einschnitt, weil es die Dynamik der Kandidatenfelder und Allianzen verschieben könnte.
Unabhängig vom Ausgang bleibt der juristische Fahrplan komplex: Neben einer möglichen Kassationsbeschwerde wären gegebenenfalls Anträge zur Aussetzung der Vollstreckung denkbar. Erst das Zusammenspiel aus Urteil, etwaigen Nebenentscheidungen zur sofortigen Wirkung und dem weiteren Rechtsweg erlaubt eine verlässliche Aussage über Le Pens Startberechtigung. Die Entscheidung der Pariser Berufungskammer bildet damit den zentralen Referenzpunkt für die nächsten Schritte im Verfahren – und für die Frage, wer die politische Rechte im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2027 als Spitzenkandidatur anführt.
Quellen
- Euronews
- Europe 1
- L'Express
- Le Monde
- Franceinfo